Erläuterung zum "ROTE LISTE"-Status           Zurück

Die Gefährdungskategorien der ROTEN LISTEN aus den verschiedenen Bundesländern sind uneinheitlich, z.T. auch verwirrend. So ist die Kategorie "V" (Vorwarnliste), die in einigen Bundesländern geführt wird, gleichzusetzen mit der Kategorie "5"  in Niedersachsen oder "4" in Rheinland-Pfalz (potentiell gefährdet). Um Irrtümer zu vermeiden, sind alle Kategorien der Bundesländer im folgenden ausführlich aufgelistet:

Deutschland - Schleswig-Holstein - Hamburg - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Hessen - Rheinland-Pfalz - Baden-Württemberg - Bayern - Saarland - Mecklenburg-Vorpommern - Brandenburg - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen


Deutschland:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
R Seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion
V Arten der Vorwarnliste
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
D Daten defizitär


Schleswig-Holstein:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: Arten, die im Bezugsraum verschwunden sind. Ihre Populationen sind: nachweisbar ausgestorben, ausgerottet oder verschollen (es besteht der begründete Verdacht, daß ihre Populationen erloschen sind).
1 Vom Aussterben bedroht: Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, daß sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Eines der folgenden Kriterien muß erfüllt sein: -Die Art ist so erheblich zurückgegangen, daß sie nur noch selten ist. Ihre Restbestände sind stark bedroht. - Sie ist seit jeher selten, nun aber durch laufende menschliche Einwirkung sehr stark bedroht. - Die für das Überleben der Art notwendige minimale kritische Populationsgröße ist wahrscheinlich erreicht oder unterschritten. Ein Aussterben der Art kann nur durch sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaßnahmen für die Restbestände der Art verhindert werden. 
2 Stark gefährdet : Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Eines der folgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein: - Sie ist sehr selten bis selten - Sie ist noch mäßig häufig, aber sehr stark durch laufende menschliche Einwirkung bedroht. - Mehrere der biologischen Risikofaktoren treffen zu. - Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes verschwunden. - Die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte beziehungsweise Lebensräume ist im Vergleich zu früher weitgehend eingeschränkt. Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie "vom Aussterben bedroht" auf.
3 Gefährdet : Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise absehbare menschliche Einwirkung bedroht sind. Eines der folgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein: - Sie ist selten. - Sie ist mäßig häufig, aber stark durch laufende menschliche Einwirkungen bedroht. - Sie ist noch häufig, aber sehr stark durch laufende menschliche Einwirkung bedroht. - Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedleten Gebietes bereits sehr selten. - Mehrere biologische Risikofaktoren treffen zu. - Die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte beziehungsweise Lebensräume ist im Vergleich zu früher eingeschränkt. Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie "stark gefährdet" aufrücken.
G Gefährdung anzunehmen: Arten, die sehr wahrscheinlich gefährdet sind. Einzelne Untersuchungen lassen eine Gefährdung der betroffenen Population erkennen. Die Informationen reichen aber für eine Einstufung in die Kategorie 1 bis 3 nicht aus. Die taxonomische Umgrenzung der Art ist allgemein akzeptiert. 
R extrem selten: Seit jeher extrem seltene beziehungsweise sehr lokal vorkommende Arten. Es ist kein merklicher Rückgang beziehungsweise keine Bedrohung feststellbar. Sie können aufgrund ihrer Seltenheit durch unvorhersehbare menschliche Einwirkungen schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden.
V Zurückgehend, Arten der Vorwarnliste: Arten, die merklich zurückgegangen sind, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Eines der folgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein: - Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits selten geworden. - Die Art ist noch häufig bis mäßig häufig, aber an seltener werdende Lebensräume gebunden.  -Die Art ist noch häufig, die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte beziehungsweise Lebensräume ist aber im Vergleich zu früher eingeschränkt. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden menschlichen Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich.
D Daten mangelhaft: Die Informationen zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind mangelhaft, wenn diese Arten bisher oft übersehen beziehungsweise im Gelände nicht unterschieden wurden oder erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurden oder taxonomisch kritisch sind oder die untersuchten Populationen keinerlei sichere Schlüsse auf die Gefährdung des Gesamtbestandes zulassen (zu wenige oder nicht aktuelle Stichproben).
- Derzeit nicht gefährdet 
! Stark verantwortlich: Arten, deren Gesamtbestand in der Bundesrepublik zu einem wesentlichen Teil in Schleswig-Holstein vorkommt. Deshalb ist dieses Bundesland für diese Arten stark verantwortlich.
W Wanderfalter: Arten, die sporadisch oder regelmäßig in Schleswig-Holstein einwandern, aber nicht dauerhaft bodenständig sind, beziehungsweise in der Regel in keinem Stadium überwintern.
A Dispersalarten: Arten, deren Reproduktionsgebiete normalerweise außerhalb Schleswig-Holsteins liegen, die hier mitunter einfliegen und sich auch in Einzelfällen vermehren können oder in der Vergangenheit vermehrt haben, ohne heimisch zu werden. Dazu gehören hier auch Arten, die ihr Areal ausdehnen und hier in der letzten Jahren heimisch geworden sind oder werden können.


Hamburg:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: Arten, denen bei Wiederauftreten besonderer Schutz gewährt werden muß.
1 Vom Aussterben bedroht: Arten, die nur in Einzelvorkommen oder wenigen isoloierten und kleinen Populationen auftreten, deren Lebensräume aber hochgradig gefährdet sind. Arten, deren Bestände extrem stark zurückgegangen sind oder bis auf ganz wenige verschwunden sind.
2 Stark gefährdet: Arten mit sehr niedrigen Beständen im Verbreitungsgebiet, Arten, deren Bestände an vielen Orten verschwunden sind.
3 Gefährdet: Arten mit niedrigen Beständen im Verbreitungsgebiet. Arten, deren Bestände regional bzw. vielerorts lokal rurückgehen oder lokal verschwunden sind.
5 Bei anhaltender Lebensraumzerstörung gefährdet: Arten, die im Bestand abnehmen und bei denen ohne Lebensraumsicherung eine Gefährdung entsprechend Kategorie 3 zu erwarten ist.
S Scharhörn: Arten, die nur auf der zu Hamburg gehörenden Insel Scharhörn nachgewiesen wurden.
W Wanderfalter: Sporadisch in Hamburg vorkommende Arten die jedoch keine ganzjährigen Populationen bilden.
- zur Zeit nicht gefährdet


Niedersachsen:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: Ausgestorbene oder verschollene Arten, denen bei Wiederauftreten besonderer Schutz gewährt werden muß. Arten, deren Populationen mit großer Wahrscheinlichkeit ausgestorben bzw. ausgerottet worden sind oder Arten, die seit 20 Jahren trotz Beobachtungstätigkeit nicht mehr nachgewiesen wurden und bei denen der Verdacht besteht, daß ihre Populationen erloschen sind.
1 Vom Aussterben bedroht: Arten, deren Bestände überregional extrem stark zurückgegangen oder bis auf wenige verschwunden sind. Arten, von denen nur wenige isolierte Vorkommen festgestellt wurden, und Arten, die in den letzten 10 Jahren nicht mehr nachgewiesen wurden.
2 Stark gefährdet: Arten, deren Bestände überregional sehr niedrig (geworden) sind bzw. Arten, deren Bestände überregional an vielen Orten bzw. regional verschwunden sind.
3 Gefährdet: Arten, deren Bestände überregional niedrig, regional bzw. vielerorts lokal sehr niedrig (geworden) sind.
5 Bei anhaltender Lebensraumzerstörung gefährdet: Arten, die im Bestand abnehmen und bei denen ohne gezielten Schutz des Lebensraumes eine Gefährdung entsprechend Kategorie 3 zu erwarten ist.
II Wanderfalter, die in Niedersachsen nicht bodenständig sind.
(II) Wanderfalter, die in Niedersachsen nur bedingt bodenständig sind. Wird eine Population nachgewiesen, gilt die angegebene Gefährdungskategorie.
- zur Zeit nicht gefährdet
? Arten, deren Fundnachweise nicht anzuzweifeln sind, bislang aber keine Rückschlüsse auf die Bodenständigkeit erlauben.
Z Arten, deren Fundnachweise zweifelhaft sind. Fehlbestimmungen, Sammlungsexemplare mit wahrscheinlich vertauschten oder gefälschten Etiketten, Überlieferungs- oder Übertragungsfehler. Arten, deren Vorkommen andernfalls auf Faunenverfälschung zurückzuführen sein kann (Apollo, Wiener Nachtpfauenauge, Osterluzeifalter) bzw. nachweisbar darauf zurückzuführen ist.


Nordrhein-Westfalen:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: (etwa 20 Jahre nicht mehr nachgewiesen)
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
D Daten nicht ausreichend
V Vorwarnliste, (zurückgehend)
M Migrant, regelmäßiger oder sporadischer Wanderfalter, Irrgast oder verschlepptes Tier
- zur Zeit nicht gefährdet
R durch extreme Seltenheit gefährdet
N geringere oder gleiche Gefährdungseinstufung dank Naturschutzmaßnahmen (Zusatzkriterium)


Hessen:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: Arten, die in Hessen verschwunden sind (keine wildlebenden Populationen mehr bekannt). Ihre Populationen sind  - nachweisbar ausgestorben, ausgerottet oder - verschollen (es besteht der begründete Verdacht, daß ihre Populationen erloschen sind).
1 Vom Aussterben bedroht: Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, daß sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Eines der nachfolgenden Kriterien muß erfüllt sein: - Die Art ist so erheblich zurückgegangen, daß sie nur noch selten ist. Ihre Restbestände sind stark bedroht. - Sie ist seit jeher selten und durch laufende menschliche Einwirkungen sehr stark bedroht. - Die für das Überleben der Art notwendige minimale kritische Populationsgröße ist erreicht oder unterschritten.
2 Stark gefährdet: Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Eines der folgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein: - Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits verschwunden. -Sie ist sehr selten bis selten. - Sie ist noch mäßig häufig aber sehr stark bedroht. - Die Vielfalt der von ihr besiedelten Lebensräume ist im Vergleich zu früher weitgehend eingeschränkt.
3 Gefährdet: Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind. Eines der nachfolgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein: - Die Art ist in großen Teilen des früher besiedelten Gebietes bereits sehr selten. - Sie ist selten bis mäßig häufig. - Sie ist noch häufig, aber stark bedroht. - Die Vielfalt der von ihr besiedelten Lebensräume ist im Vergleich zu früher eingeschränkt.
G Gefährdung anzunehmen: Arten, die sehr wahrscheinlich gefährdet sind. Mangels Information ist die exakte Einstufung der Art nicht möglich. - Einzelne Untersuchungen lassen eine Gefährdung vermuten. - Die Informationen reichen aber für eine Einstufung in die Kategorien 1-3 nicht aus. - Ihre taxonomische Umgrenzung ist allgemein akzeptiert
R Extrem selten: (von rarus, rare) Seit jeher extrem seltene Arten. Es ist kein merklicher Rückgang bzw. keine Gefährdung feststellbar und sie können aufgrund ihrer Seltenheit durch unvorhersehbare Einwirkungen schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden.
I Gefährdete Wanderfalterarten: Im Bezugsraum bzw. in ihren Reproduktionsgebieten gefährdete Arten. Arten, die sich im Bezugsraum nicht regelmäßig vermehren, aber während bestimmter Entwicklungs- oder Wanderphasen regelmäßig dort auftreten.
- Im Bezugsraum rezent vorhanden und ungefährdet: Die Art ist im Bezugsraum vorhanden, ihre Populationen sind nach heutiger Einschätzung nicht akut gefährdet.
V Vorwarnliste, zurückgehende Art: Arten, die merklich zurückgegangen sind, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Eines der nachfolgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein: - Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits selten geworden. - Sie ist noch häufig bis mäßig häufig, aber an seltener werdende Lebensräume gebunden. - Die Art ist noch häufig, die Vielfalt der von ihr besiedelten Lebensräume ist im Vergleich zu früher eingeschränkt.
D Daten zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung mangelhaft: Arten werden mit "D" gekennzeichnet, wenn: - die Arten bisher oft übersehen bzw. im Gelände nicht unterschieden wurden oder - sie erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurden (es liegen noch zu wenig Angaben über Verbreitung, Biologie und Gefährdung vor) oder - wenn es nich um Arten handelt, die taxonomisch kritisch sind (die taxonomische Abgrenzung ist ungeklärt).
! In besonderem Maße verantwortlich: Arten, deren Aussterben in Hessen gravierende Folgen für die Population in Deutschland hätte. (Zusätzliches Attribut zu einer Gefährdungskategorie.)
01 glaubhafte Meldung, (ehemalige) Bodenständigkeit ungeklärt. Die Art wurde für Hessen gemeldet, es ist jedoch nicht klar, ob die Art im Gebiet bodenständig ist bzw. jemals war. Eine Überprüfund der Meldung ist noch nicht erfolgt bzw. ist heute nicht mehr möglich.
02 Wanderfalter: Art, deren permanente Populationen außerhalb Deutschlands leben; die Nachkommen der eingewanderten Individuen sterben im Winter bei uns ab oder wandern zurück; das Vorkommen in Hessen ist für die Gesamtsituation der Art nicht bedeutsam
03 Streuwanderer, Irrgäste: Vereinzelter Streuwanderer oder Irrgast, weitab von den normalen Verbreitungs- und Vermehrungsarealen; im Regelfall werden keine Nachkommen in Hessen erzielt.
04 Wanderfalter, zeitweise bodenständig: Einwandernde Art, die sich in Hessen reproduziert und auf kurze Zeit auch Populationen hervorbringen kann, die oft jahrelang milde Winter bei uns überstehen. Diese "bodenständigen" Populationen können einen strengeren Winter in der Regel nicht überleben.
05 erwiesene Fehlmeldung bzw. Fehldetermination: Diese Art wurde in der ersten Fassung der "Rote Liste der hessischen Tagfalter" noch als Bestandteil der hessischen Tagfalterfauna geführt. Genaue Recherchen ergaben, daß die Art in Hessen nie gefunden wurde bzw. nie vorkam.
06 für den Bezugsraum (Hessen) neue Art: Die Art wurde in der ersten Fassung der "Rote Liste der hessischen Tagfalter" noch nicht als Bestandteil der hessischen Tagfalterfauna geführt. Sie wurde von J. FRISCH 1993 (mdl. Mitt.) in der Rhön wiederentdeckt. Es lag nur eine alte, nicht überprüfbare Fundmeldung von WARNECKE (1962) vor.
07 in Hessen wiederangesiedelte Art: Die Art war in Hessen ausgestorben und wurde von O. KUDNRA im "Roten Moor" erfolgreich wiederangesiedelt.
08 Neunachweis einer erst kürzlich entdeckten Dualspecies für Hessen


Rheinland-Pfalz:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben, ausgerottet oder verschollen: Noch vor etwa 50 Jahren im Gebiet heimisch gewesene Arten, die in den vergangenen 20 Jahren trotz Nachsuche nicht mehr festgestellt werden konnten. Die Arten wurden seinerzeit nur an einzelnen Fundstellen nachgewiesen. Ihre Existenz in Rheinland-Pfalz ist in Anbetracht des bundesweiten Rückgangs äußerst fraglich, so daß der begründete Verdacht besteht, daß ihre Populationen erloschen sind.
1 Vom Aussterben bedroht: Arten, die in Rheinland-Pfalz nur in Einzelvorkommen oder wenigen, isolierten und kleinen bis sehr kleinen Populationen auftreten, bzw. Arten, deren Bestände durch lange anhaltenden, starken Rückgang auf eine bedrohliche bis kritische Größe zusammengeschmolzen sind oder deren Rückgangsgeschwindigkeit im größten Teil des heimischen Areals extrem hoch ist. Durch den Ausfall weniger Individuen kann die für die Erhaltung lokaler Populationen erforderliche Bestandsgröße unterschritten werden. Das Überleben dieser Arten in Rheinland-Pfalz ist unwahrscheinlich, wenn die den Rückgang der Populationen verursachenden Faktoren weiterhin einwirken und bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen unterbleiben.
2 Stark gefährdet: Arten mit niedrigen oder sehr niedrigen Individuenbeständen in Rheinland-Pfalz bzw. Arten, deren Bestände im nahezu gesamten rheinland-pfälzischen Verbreitungsgebiet erheblich zurückgehen oder bereits regional verschwunden sind. Zur erhaltung dieser Arten ist ein strenger Schutz aller bestehenden Lebensstätten, insbesondere der Vermehrungsbiotope, dringend erforderlich.
3 Gefährdet: Arten mit regional niedrigen oder sehr niedrigen Beständen und Arten, deren Bestände regional bzw. vielerorts deutlich zurückgehen oder lokal verschwunden sind. Trotz der aus landesweiter Sicht rückläufigen Bestandsentwicklung existieren in einigen Gebieten von Rheinland-Pfalz derzeit noch stabile Populationen. Um die verbliebene Bestandsgröße nachhaltig zu sichern, ist ein gezielter Schutz der Vermehrungsbiotope notwendig.
4 Potentiell gefährdet: Arten, die in Rheinland-Pfalz trotz örtlich leichter Rückgangserscheinungen derzeit noch nicht als unmittelbar bestandsgefährdet erscheinen, die aber vorsorglich ebenfalls in Schutzmaßnahmen einbezogen werden sollten, da sie ähnliche Lebensraumansprüche wie bedrohte Arten stellen bzw. da sie in letzter zeit auffälligen Populationsschwankungen unterliegen, so daß diese Arten in Zukunft möglicherweise verstärkt als Bioindikatoren an Bedeutung gewinnen könnten.
I Gefährdete Wandertiere: Arten, deren Reproduktionsgebiete normalerweise außerhalb von Rheinland-Pfalz liegen, die sich hier jedoch sporadisch vermehren.
II Gefährdete Wandertiere: Arten, deren Reproduktionsgebiete außerhalb der Landesgrenze liegen, die jedoch sporadisch nach Rheinland-Pfalz einwandern. 
- zur Zeit nicht gefährdet


Baden-Württemberg:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: In Bayern ausgestorbene, ausgerottete oder verschollene Arten, denen bei Wiederauftreten besonderer Schutz gewährt werden muß. Noch vor etwa 100 Jahren in Bayern lebende, in der zwischenzeit mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit erloschene Arten.
1 Vom Aussterben bedroht: Vom Aussterben bedrohte Arten, für die Schutzmaßnahmen dringend notwendig sind. Das überleben dieser Arten in Bayern ist unwahrscheinlich, wenn die bestandsbedrohenden Faktoren weiterhin einwirken, oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen nicht durchgeführt werden.
2 Stark gefährdet: Die aktuelle Gefährdung besteht im größten Teil des bayerischen Verbreitungsgebietes. Zur Bestandserhaltung sind Schutzmaßnahmen dringend erforderlich.
3 Gefährdet: Die aktuelle Gefährdung besteht in weiten Teilen des bayerischen Verbreitungsgebietes. Zur Bestandserhaltung sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
4R Potentiell gefährdet, Bestandsrisiko durch Rückgang: Verbreitete Arten, die deutlich rückläufige Bestandsentwicklung (über normale Bestandsschwankungen hinausgehend) aufweisen, deren Bestandssituation aber insgesamt noch nicht als kritisch zu betrachten ist.
4S Potentiell gefährdet, durch Seltenheit gefährdet: Arten die im Gebiet nur wenige und kleine Vorkommen besitzen und Arten, die in kleinen Populationen am Rande ihres Areals leben, sofern sie nicht bereits wegen ihrer aktuellen Gefährdung zu den Gruppen 1 bis 3 gezählt werden. Auch wenn eine aktuelle Gefährdung heute nicht besteht, können solche Arten wegen ihrer großen Seltenheit durch unvorhergesehene lokale Eingriffe kurzfristig aussterben.
? Status unklar
- zur Zeit nicht gefährdet


Bayern:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   


Saarland:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   


Mecklenburg-Vorpommern:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen (extict): Arten, deren Populationen nachweisbar ausgestorben sind, oder verschollene Arten, deren Vorkommen früher belegt worden sind, die jedoch seit längerer Zeit (mindestens seit 50 Jahren) nicht mehr nachgewiesen wurden, bei denen daher der begründete Verdacht besteht, daß ihre Populationen erloschen sind.
1 Vom Aussterben bedroht (endangered): Arten, die heute nur noch in Einzelvorkommen oder wenigen, isolierten und kleinen bis sehr kleinen Populationen auftreten oder Arten, deren Bestände durch langen, anhaltenden starken Rückgang auf eine bedrohliche Größe zusammengeschmolzen sind oder deren Rückgangsgeschwindigkeit im größten Teil des heimischen Areals extrem hoch ist. Das Überleben dieser Arten ist in Mecklenburg-Vorpommern unwahrscheinlich, wenn die verursachenden Faktoren weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen des Menschen nicht unternommen werden bzw. wegfallen.
2 Stark gefährdet (vulnerable): Arten mit niedrigen Beständen oder Arten, deren Bestände nahezu im gesamten einheimischen Verbreitungsgebiet zurückgehen oder regional verschwunden sind.
3 Gefährdet (vulnerable): Die Gefährdung besteht in großen Teilen des einheimischen Verbreitungsgebietes. Arten mit regional niedrigen oder sehr niedrigen Beständen oder Arten, deren Bestände regionlan bzw. vielerorts zurückgehen oder total verschwunden sind.
4 Selten, potentiell gefährdet (rare): Arten, die im Gebiet nur wenige Vorkommen besitzen und Arten, die in kleinen Populationen am Rand ihres Areals leben, sofern sie nicht bereits wegen ihrer aktuellen Gefährdung zu den Gruppen 1-3 gezählt werden. Auch wenn eine aktuelle Gefährdung heute nicht erkennbar ist, sind solche Arten doch allein aufgrund ihres räumlich eng begrenzten Vorkommens potentiell gefährdet.
K Ungenügend bekannt (insufficiently known): Arten, die verdächtigt werden, zu einer der vorigen Kategorien zu gehören, es liegen aber zu wenig Informationen vor, um zu sagen zu welcher.
M, B.2 Vermehrungsgäste bzw. Wanderarten (W) und Irrgäste (I) - Migranten: Arten, deren Verbreitungsgebiet normalerweise außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns liegen, die sich hier jedoch in Einzelfällen oder sporadisch vermehren bzw. Arten, die jährlich in unser Gebiet einfliegen und sich hier fortpflanzen, deren Nachkommen jedoch in unseren Wintern meist zugrunde gehen oder im Herbst zurückwandern.
F Fragliche Nachweise: Arten, für die in der Literatur nur wenige Angaben vorliegen, in der Regel nur ein älterer Nachweis aus dem vergangenen Jahrhundert. Diese Arten sind aus zoogeografischen oder anderen Gründen aus heutiger Sicht sehr zweifelhaft, zumal keine Belegexemplare zur Nachprüfung bekannt sind.


Brandenburg:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: Im Land Brandenburg ausgestorbene, ausgerottete oder verschollene Arten. Bestandssituation: - Arten, deren Populationen ausgestorben sind - verschollene Arten, die seit etwa 1980 trotz gezielter Suche nicht mehr beobachtet wurden. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht zur Einstufung in die Kategorie aus.
1 Vom Aussterben bedroht: In Brandenburg von der Ausrottung oder vom Aussterben bedrohte Arten. Für sie sind Schutzmaßnahmen in der Regel dringend notwendig. Das Überleben von Populationen dieser Arten in Brandenburg ist unwahrscheinlich, wenn die Gefährdungsfaktoren und -ursachen weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen nicht unternommen werden bzw. wegfallen. Bestandssituation: - Arten, die im Land Brandenburg nur in Einzelvorkommen oder wenigen, isolierten und meist kleinen Populationen auftreten, deren Lebensräume aufgrund gegebener oder absehbarer Eingriffe aktuell bedroht sind und weiteren Risikofaktoren unterliegen - Arten, deren Vorkommen im Land Brandenburg durch lang anhaltenden starken Rückgang auf eine bedrohliche bis kritische Größe zusammengeschmolzen sind. - Arten, deren Rückgangsgeschwindigkeit im größten Teil ihres Areals im Land Brandenburg (und in Deutschland) extrem hoch ist und die in vielen Landesteilen selten geworden oder verschwunden sind. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht zur Einstufung in die Kategorie aus.
2 Stark gefährdet: Im nahezu gesamten Verbreitungsgebiet im Land Brandenburg stark gefährdete Arten. Wenn die Gefährdungsfaktoren und -ursachen weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen nicht unternommen werden bzw. wegfallen, ist damit zu rechnen, dass die Arten innerhalb der nächsten zehn Jahre vom Aussterben bedroht sein werden. Bestandssituation: - Arten, mit landesweit kleinen, meist isolierten Populationen, die aufgrund gegebener oder absehbarer Eingriffe aktuell bedroht sind und weitere Risikofaktoren unterliegen - Arten, deren Bestände nahezu im gesamten Gebiet zurückgehen und in vielen Landesteilen selten geworden oder verschwunden sind - Arten, deren Lebensräume stark abgenommen haben. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht zur Einstufung in die Kategorie aus.
3 Gefährdet: Im nahezu gesamten Verbreitungsgebiet im Land Brandenburg gefährdete Arten. Wenn die Gefährdungsfaktoren und -ursachen weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen nicht unternommen werden bzw. wegfallen, ist damit zu rechnen, dass die Arten innerhalb der nächsten zehn Jahre stark gefährdet sein werden. Bestandssituation: -Arten mit regional kleinen Üoüulationen auf meist kleinflächigen Habitaten, die aufgrund gegebener oder absehbarer Eingriffe aktuell bedroht sind oder die weiteren Risikofaktoren unterliegen - Arten, deren Bestände regional bzw. vielerorts lokal zurückgehen und die selten geworden oder lokal verschwunden sind. Die Erfüllung eines dieser Kriterien reicht zur Einstufung in die Kategorie aus.
G Gefährdung anzunehmen: Arten, deren taxonomischer Status allgemein akzeptiert ist und für die lokale Untersuchungen eine Gefährdung vermuten lassen, bei denen die vorliegenden Informationen aber für eine Einstufung in die Gefährdungskategorie 1 bis 3 nicht ausreichen.
R Extrem seltene Arten oder Arten mit geographischer Restriktion: Seit jeher seltene oder sehr lokal vorkommende Arten, für die kein merklicher Rückgang und keine aktuelle Gefährdung ihrer Lebensräume erkennbar sind. Die wenigen und oft isolierten Vorkommen können aber durch derzeit nicht absehbare menschliche Einwirkungen oder durch zufällige Ereignisse schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden.
W Wanderfalter: Arten, die mehr oder weniger regelmäßig oder äußerst selten in großen Zeitabständen in Brandenburg einfliegen, hier aber aufgrund der klimatischen Bedingungen keine stabilen heimischen Populationen aufbauen können. Sie finden in der Roten Liste keine Berücksichtigung.
- zur Zeit nicht gefährdet
V Arten der Vorwarnliste: Arten, die noch nicht gefährdet sind, von denen aber zu befürchten ist, dass sie innerhalb der nächsten zehn Jahre gefährdet sein werden, wenn bestimmte Faktoren weiterhin einwirken. Bestandssituation: Arten, die in ihrem Verbreitungsgebiet im Land Brandenburg noch stabile Bestände haben, die aber allgemein oder regional merklich zurückgehen oder die an seltener werdende Lebensraumtypen gebunden sind.
D Daten defizitär: Arten, deren Verbreitung, Biologie und Gefährdung für eine Einstufung in die anderen Kategorien nicht ausreichend bekannt sind, weil sie - bisher oft übersehen wurden bzw. schwer nachweisbar sind und ihre ökologischen Ansprüche in Brandenburg weitgehend unerforscht sind oder - erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurden oder - taxonomisch kritisch sind (die taxonomische Abgrenzung der Art ist noch ungeklärt)
E Einzelfunde: Arten, die in nur einem oder sehr wenigen Exemplaren in Brandenburg nachgewiesen wurden. Es handelt sich entweder um verschleppte Arten, um Immigranten, um nicht einzuordnende Beobachtungen oder um erste Nachweise infolge einer vermutlichen Arealerweiterung. Letztgenannte Arten können im Falle eines Aufbaus heimischer Populationen mit Bindung an gefährdete Lebensräume zu einer Aufnahme in eine zukünftige Rote Liste führen. - Die Arten werden in der Regel nicht in die Rote Liste aufgenommen.


Sachsen:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: Arten, die im Bezugsraum verschwunden sind (keine wildlebenden Populationen seit ca. 30 Jahren mehr bekannt). Ihre Populationen sind: -nachweisbar ausgestorben, ausgerottet oder - verschollen (es besteht der brgründete Verdacht, daß ihre Populationen erloschen sind).
1 Vom Aussterben bedroht (Tagfalter): Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, daß sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Eines der folgenden Kriterien muß erfüllt sein: - Die Art ist so erheblich zurückgegangen, daß sie nur noch selten ist. Ihre Restbestände sind stark bedroht. - Die Art ist seit jeher selten, nun aber durch laufende menschliche Einwirkungen sehr stark bedroht. - Die für das Überleben der Art notwendige minimale kritische Populationsgröße ist wahrscheinlich erreicht oder unterschritten. Ein Aussterben kann voaussichtlich nur durch sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten verhindert werden.
2 Stark gefährdet (Tagfalter): Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Eines der folgenden Kriterien muß erfüllt sein: - Die Art ist infolge Rückgangs sehr selten bis selten. - Die Art ist noch mäßig häufig, aber sehr stark durch menschliche Einwirkungen bedroht. - Mehrere der biologischen Risikofaktoren treffen zu. - Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits verschwunden. - Die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte bzw. Lebensräume ist im Vergleich zu früher weitgehend eingeschränkt. Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet bzw. setzen sich die Rückgangstendenzen fort, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie "vom Aussterben bedroht" auf.
3 Gefährdet (Tagfalter): Arten , die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind. Eines der folgenden Kriterien muß erfüllt sein: - Die Art ist infolge Rückgangs selten. - Die Art ist mäßig häufig, aber stark durch laufende menschliche Einwirkungen bedroht. - Die Art ist noch häufig, aber sehr stark durch menschliche Einwirkungen bedroht. - Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits sehr selten. - Mehrer der Biologischen Risikofaktoren treffen zu. - Die Vielfalt der von ihr besiedelten Lebensräume ist im Vergleich zu früher stark eingeschränkt. Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet bzw. setzen sich die Rückgangstendenzen fort, kann sie in die Kategorie "stark gefährdet" aufrücken.
R Extrem selten (rare) (Tagfalter): Arten, die seit jeher extrem selten bzw. sehr lokal vorkommen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: - Es ist kein merklicher Rückgang bzw. keine Bedrohung feststellbar. - Die Art kann aufgrund ihrer Seltenheit durch unvorhersehbare menschliche Einwirkungen schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden.
0.1 Ausgestorben/ Ausgerottet: Ausgestorbene bzw. ausgerottete Arten, denen bei Wiederauftreten besonderer Schutz gewährt zu gewähren ist. Bestandssituation: Arten, deren Populationen nachweisbar ausgestorben sind bzw. ausgerottet wurden. 
0.2 Verschollen: Verschollene Arten, d.h. solche, deren Vorkommen früher belegt worden ist, die jedoch seit längerer Zeit (mindestens seit 10 Jahren) trotz Suche nicht mehr nachgewiesen wurden. Bestandssituation: Arten, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß ihre Populationen erloschen sind. 
1 Vom Aussterben bedroht (Noctuidae): Vom Aussterben bzw. von der Ausrottung bedrohte Arten, für die Schutzmaßnahmen dringend notwendig sind. Das Überleben dieser Arten in Sachsen ist unwahrscheinlich, wenn die verursachenden Faktoren weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen des Menschen nicht unternommen werden bzw. wegfallen. Bestandssituation: Arten, die nur noch in wenigen, isolierten und kleinen bis sehr kleinen Populationen auftreten, deren Bestände aufgrund gegebener oder absehbarer Eingriffe ernsthaft bedroht sind. - Arten, deren Bestände durch lange anhaltenden, starken Rückgang auf eine bedrohliche bis kritische Größe zusammengeschmolzen sind oder deren Rückgangsgeschwindigkeit im größten Teil des einheimischen Areals extrem hoch ist.
2 Stark gefährdet (Noctuidae): Arten die im nahezu gesamten einheimischen Verbreitungsgebiet gefährdet sind. Bestandssituation: - Arten mit kleinen Beständen, - Arten, deren Bestände im nahezu gesamten Verbreitungsgebiet signifikant zurückgehen oder regional verschwunden sind. Die Erfüllund eines der Kriterien reicht zur Anwendung der Kategorie aus.
3 Gefährdet (Noctuidae): Arten, die in großen Teilen des einheimischen Verbreitungsgebietes gefährdet sind. Bestandssituation: - Arten mit regional kleinen Beständen, - Arten, deren Bestände regional bzw. vielerorts lokal zurückgehen oder lokal verschwunden sind. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht zur Anwendung der Kategorie aus.
4 Potentiell gefährdet (Noctuidae): Arten, die in Sachsen nur wenige oder kleine Vorkommen besitzen und Arten, die in kleinen Populationen am Rande ihres Areals leben, sofern sie nicht bereits wegen ihrer aktuellen Gefährdung zu den Gruppen 1-3 gezählt werden. Auch wenn eine aktuelle (erkennbare) Gefährdung nicht besteht, können solche Arten wegen ihrer großen Seltenheit durch unvorhergesehene lokale Eingriffe schlagartig ausgerottet werden.
R Im Rückgang (Noctuidae): Arten, bei denen im Besiedlungsgebiet deutliche Bestandseinbußen zu verzeichnen sind und demzufolge sowie in Anbetracht weiterer Umstände eine Gefährdung entstehen könnte.


Sachsen-Anhalt:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: 
1 Vom Aussterben bedroht: 
2 Stark gefährdet: 
3 Gefährdet: 
G Gefährdung anzunehmen: 
R Extrem selten
I Gefährdete Wanderfalterarten:  
- zur Zeit nicht gefährdet
V Vorwarnliste, zurückgehende Art
D Daten zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung mangelhaft
! In besonderem Maße verantwortlich:


Thüringen:      nach oben

Kategorie

Beschreibung
0 Ausgestorben oder verschollen: 
1 Vom Aussterben bedroht: 
2 Stark gefährdet: 
3 Gefährdet: 
G Gefährdung anzunehmen: 
R Extrem selten
I Gefährdete Wanderfalterarten:  
- zur Zeit nicht gefährdet
V Vorwarnliste, zurückgehende Art
D Daten zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung mangelhaft
! In besonderem Maße verantwortlich: